Beförderungsbedingungen für eine Ballonfahrt

Diese Beförderungsbedingungen sind Teil unserer Luftfahrtrechtlichen Zulassung beim Luftamt Südbayern.

Gesundheit
Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder Ähnliches) bei der
Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann
mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.
Gutscheine
Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar.
Gutscheine sind bis spätestens 24 Monaten nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Es
gilt das auf dem Gutschein vermerkte Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer. Stornierungen sind innerhalb von vier
Wochen unter Abzug von 8 % pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich. Bei einer Buchung mittels Internetseite gilt ein 14-
tägiges Rückgaberecht ohne Kosten für den Kunden. Dies gilt allerdings nur bei privaten Käufern.
Mindestfahrtdauer
Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 min oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein
Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin
vereinbart.
Der verantwortliche Fahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim auf-und abrüsten die
geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung betreffen. Alle beteiligten Personen haben den
hier zu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe,
Fahrtdauer und Landeort.
Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter zwölf Jahren oder kleiner als
1 m 30 können in der Regel nicht mitfahren. Fotoapparate oder ähnliche Teile dürfen nur in einem dafür geeigneten
stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder Glas ähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord
genommen werden.
Beförderungsvertrag
Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht ein Beförderungsvertrag des Passagiers mit unserer Firma.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des
Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des
Luftfrachtführers nach Paragraph 44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle
erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen
konnten.
Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht/Passagierhaftpflicht 7 Millionen €. Diese gilt pauschal für Personen
und/oder Sachschäden je Schadensereignis. Für Gegenstände die am Körper getragen werden beträgt die
Versicherungssumme 1700 €.
Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der
Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt Paragraph 254 des BGB. Geänderte
Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftfahrtgesetz die
Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

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